Künstler_innen sollen einen Pauschalbetrag von 1.000,– pro Monat für sechs Monate bekommen ‒ höhere einkommensbezogene Beträge stehen offenbar nicht zur Diskussion. Da die Abwicklung durch die SVS durchgeführt wird, ist davon auszugehen, dass ausschließlich in der SVS versicherte Künstler_innen davon profitieren werden. Dieser Fonds soll eine eigene gesetzliche Grundlage bekommen, die voraussichtlich Ende Juni in Kraft treten wird. Erste Auszahlungen wurden für Juli in Aussicht gestellt. Anspruchsvoraussetzungen (Vorliegen einer Notlage) sollen erst im Nachhinein geprüft werden. Ob es sich um eine Entschädigung ab Juli oder rückwirkend ab Mitte März handelt, wie es um eine vorstellbare Gegenrechnung etwa zum Covid-19-Fonds (KSVF) steht, ist bislang offen. Dasselbe gilt für die nach wie vor angekündigte Phase 2 des Covid-19-Fonds (KSVF). Nähere Info und Aktualisierungen auf den einschlägigen Seiten.
Aktuelle Info, Ankündigung vom 28. Mai 2020:
By red / 4. Juni 2020 / No Comments
- Published: 9 Monaten ago on 4. Juni 2020
- By: red
- Last Modified: Juni 4, 2020 @ 3:14 pm
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Tanja Brandmayr
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